Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zimmerreservierung und alle damit im Zusammenhang stehenden Bewirtungen. Vertragsgrundlage sind die jeweils zwischen Hotel und Gast vereinbarten Leistungen.
  2. Ist der Leistungsnehmer (Hotelgast) nicht gleichzeitig Reservierender oder Veranstalter, so ist Vertragspartner derjenige, welcher die Reservierung der vereinbarten Leistung und der sonstigen damit verbundenen Vereinbarungen bestätigt (Buchender). Leistungsnehmer/Hotelgast, Reservierender und Veranstalter haften für alle vom Hotel erbrachten Leistungen als Gesamtschuldner.
  3. Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchführung dieses Vertrages, unabhängig davon, auf welche Dauer die Reservierung erfolgt ist. Der Vertrag kann einseitig vom Buchenden nur unter folgenden Bedingungen gelöst werden:
    Bei Abbestellung einzelner Zimmer oder der gesamten Reservierung werden in Rechnung gestellt:
    a) Bis zu 29 Tage vor Veranstaltungsdatum: kostenlos
    b) 28-15 Tage vor Veranstaltung: 60 % der vereinbarten Leistungen
    c) 14-1 Kalendertage vor Veranstaltung 80 % der vereinbarten Leistungen
    d) Am Tage der Veranstaltung 100 % der vereinbarten Leistungen
    e) Stornogebühren für alle über das Hotel gebuchten Fremdleistungen (Führungen, Fahrten usw.) sind durch den Buchenden in voller Höhe zu ersetzen
    f) Das Hotel behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, bis 29 Tage vor Veranstaltung kostenlos vereinbarte Leistungen zu stornieren.
  4. Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
    Gelingt eine anderweitige Vermietung, so entfällt die Pflicht zur Zahlung. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Kapazitäten, hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages den unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung gerechneten Betrag zu zahlen. Dem Leistungsnehmer bzw. dem Veranstalter bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden des Hotels nachzuweisen.
  5. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend. Das Hotel behält sich vor, reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten wenn der Leistungsnehmer nicht am ersten Tag des Reservierungsdatums bis spätestens 18:00 Uhr eintrifft. Das Hotel behält sich vor, die zur Verfügung gestellten Zimmer auch in andere gleichwertige Hotels innerhalb von 20 km umzubuchen, sofern buchungsbedingte Gegebenheiten dies erforderlich machen.
  6. Reservierte Zimmereinheiten stehen dem Leistungsnehmer nur zu dem vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Hotel. Spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluß ist dem Hotel die Reservierungsbestätigung, unter Berücksichtigung von Pkt. 1, unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen zu retournieren. Für den Fall, daß die schriftliche Bestätigung nicht erfolgt, behält sich das Hotel vor, die bei der Reservierung vorgesehenen Zimmereinheiten zu verringern oder anderweitig zu vermieten.
  7. Kommt es bis zum Ablauf einer dem Leistungsnehmer eingeräumten Option zur Anmietung von Zimmern ein Vertrag nach Maßgabe der Ziffer 1 nicht zustande, oder werden einzelne Vertragsverpflichtungen seitens des Reservierenden / Vertragspartner nicht termingerecht erfüllt, so ist das Hotel berechtigt, über die bis dahin reservierten Kapazitäten anderweitig zu verfügen.
  8. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise pro Person, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und der Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen.
  9. Sollte der Leistungsnehmer in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und der Leistungsinanspruchnahme erhebliche Bestandteile des Vertrages durch Teilstornierungen von Leistungen und/oder Zimmerkapazitäten in der Form ändern, daß eine wirtschaftliche Vermietung der ihm überlassenen Räumlichkeiten aus kaufmännischer Sicht nicht mehr zu vertreten ist, so behält sich das Hotel das Recht zur fristlosen Kündigung vor.
  10. Die aus den Leistungen entstehenden Rechnungsnummern sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, ohne jeden Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Bei Zahlung nach diesem Termin kann das Hotel Verzugszinsen in Höhe des ortsüblichen Kontokorrent-Zinssatzes nachfordern.
  11. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Soweit das Hotel für Dritte einzustehen hat, haftet das Hotel nur, soweit ein Verschulden vorliegt. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotel-Haftpflicht-Versicherung begrenzt, eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das Hotel nur, wenn sie im Hotelsafe verwahrt oder an der Rezeption gegen schriftliche Bestätigung abgegeben werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Störung oder Unterbrechung des Hotelbetriebes oder durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Feuer pp. verursacht werden, wird ausgeschlossen.
  12. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Vertragsänderungen oder Streichungen sind ohne schriftliche Gegenbestätigung des Hotels nichtig. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen, gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  13. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  14. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, der Sitz des Hotels.